Archive für November 2008

Satzung der Gemeinde Wangerland

Hier noch ein Nachtrag zum Thema Tourismussteuer - die Satzung der Gemeinde Wangerland

Hooksiel im Wandel - Lange Straße

Die Lange Straße in Hooksiel soll ganzjährig zur Fußgängerzone werden. Dafür plädierte der Wangerländer Ausschuss für Wegebau in seiner jüngsten Sitzung. „Der Fachausschuss war sich aufgrund der positiven Reaktionen auf die Versuchsphase nach kurzer Diskussion darüber einig“, teilte Bürgermeister Harald Hinrichs mit. Nun soll der Rat, der am 16. Dezember tagt, einen entsprechenden Beschluss fassen.

Die Lange Straße war im Juli und August zur Hauptferienzeit probeweise zwischen Viethstraße und Altendeich als Fußgängerzone ausgewiesen worden. Der Verkehr durch Hooksiel floss dabei allein über die Nee Straat.

Bereits im Rahmen der Ortssanierung war die Idee, die schöne Dorfstraße für den Verkehr zu sperren und so Hooksiel für Besucher noch attraktiver zu machen, diskutiert worden. Im Dorf herrschen dazu unterschiedliche Ansichten von zeitweiser Sperrung über Einbahnstraßenregelung bis zur Ausweisung als Spielstraße.

„Die ganzjährige Sperrung der Langen Straße ist die schlechteste aller Lösungen“, sagte Almut Janssen, Vorsitzende des Vereins Handel, Handwerk und Gewerbe. Sie plädiert für die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone, wo Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.

„Viele Gewerbetreibende an der Langen Straße leben davon, dass Kunden vor die Ladentür vorfahren und schnell anhalten können“, sagt sie. Die Ladeninhaber befürchten nun, dass ihnen die Kunden wegbleiben. „Vor allem im Winter sind die Leute sehr bequem – dann wird die Lange Straße eine tote Straße“, befürchtet Almut Janssen. Bedenken hat sie auch, wie die künftige Zulieferung geregelt werden soll: „Wie soll man Laster be- und entladen, wenn überall Blumenkübel das Durchkommen verhindern“, fragt sie.

Dazu meint nordseewochen: ein Sperrung in den Hauptferienzeiten, macht die Straße auf jeden Fall interessanter für Urlaubsgäste. Warum sie im Winter voll gesperrt sein soll, erschließt sich nicht so ganz. Eine weitere Lösung könnte auch sein, die Straße, auch in den Ferienzeiten, nur Vormittags für den Verkehr frei zu geben und ab Nachmittags ausschließlich den Fußgängern vorzubehalten.

Da an dieser Straße nicht nur Gastronomie, sondern auch Handel betrieben wird, muß selbstverständlich an jede Existenz gedacht werden. Begründetet Einschränkungen des Durchfahrtsverbotes sollten genauso bedacht werden, wie die Freiheit der Eltern, die Ihre Kinder einfach mal laufen lassen können.

Gemeinde nimmt Urteil nicht hin

es gibt weiteres zum aktuellen Fall:

Säbelzahntiger an der Nordsee

Wir haben es schon immer geahnt! Die kleinen Viecher, die uns immer um die Beine schnurren sind eigenetlich nur so lieb, weil sie wohl wissen, dass Ihre großen Freunde weit weg, bzw. ausgestorben sind. Und nun liest man sowas:

Ein bis zwei Millionen Jahre altes Fossil stammt von einer Säbelzahnkatze

London - Ein niederländischer Fischkutter hat vor der englischen Küste den Knochen einer Säbelzahnkatze vom Grund der Nordsee ans Tageslicht befördert. Es handelt sich um den bisher nördlichsten Fund eines solchen Knochens, wie der britische Sender BBC berichtete. Das Fossil gehört zum Bein eines Raubtiers der ausgestorbenen Art Homotherium crenatidens.

Der Paläontologe DickMol vom historischen Museum in Rotterdam bezifferte das Alter des Knochens auf ein bis zwei Millionen Jahre. (APA)

Na gut, es ist schon eine Weile her, dass sie hier herum schlichen, aber sie waren da!

Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Wangerland für die Jahre 1999 bis 2007 ist nichtig

Wie bereits am 04.11.08 gepostet, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg die  Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Wangerland für nichtig erklärt. Hier nun alles weitere zum Vorgang:

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 7. Oktober 2008 (Az.: 2 A 3435/05) mehreren Klagen gegen die Festsetzung von Fremdenverkehrsbeiträgen für die Jahre 1999 bis 2007 stattgegeben. Die Klägerin hatte gegen ihre Veranlagung zu Fremdenverkehrsbeiträgen u.a. vorgebracht, dass die Veranlagung auf einer nichtigen Satzung beruhe. Die Gemeinde Wangerland habe Firmen  und Berufszweige nicht erfasst, die eindeutig vom Fremdenverkehr profitiert hätten und zu veranlagen gewesen seien. Dies habe zu einer rechtlich relevanten Fehlerhaftigkeit der jeweiligen Kalkulation geführt.

Das Gericht hat zur Begründung seiner den Klagen stattgebenden Entscheidung ausgeführt, die Heranziehung zu den Fremdenverkehrsbeiträgen sei rechtswidrig, weil die Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde Wangerland (FVBS) in den Fassungen für die Jahre 1999 bis 2007 nichtig sei. Die Vorgaben über die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages seien insgesamt zu beanstanden, da die Regelung des Beitragsmaßstabes in der jeweiligen Fassung gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit und damit gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz verstoße. Es müsse eine Beitragssatzung verlangt werden, die auf jeden in der Gemeinde denkbaren Beitragsfall anwendbar sei. Die FVBS der Gemeinde Wangerland habe aber in allen Fassungen die Vermieter und Verpächter von Geschäftsräumen unberücksichtigt gelassen, obwohl diesen durch den Fremdenverkehr zumindest mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile geboten würden. Es hätten insbesondere Vermieter oder Verpächter von Räumlichkeiten, deren Nutzung auch dem Fremdenverkehr dienten (z.B. im Bereich des Beherbergungsgewerbes oder der Gastronomie), die objektive Möglichkeit, angesichts des fremdenverkehrsbedingten Vorteils ihrer Mieter oder Pächter eine höhere Rendite durch ihre selbständige Tätigkeit (Überlassung der Räume) zu erzielen, als wenn sie ihre Tätigkeit in einem Gebiet ausüben würden, das nicht durch den Fremdenverkehr geprägt sei. Da eine nicht zu beanstandende Maßstabsregelung zwingender Bestandteil einer Beitragssatzung sei, müsse die Ungültigkeit einer solchen Maßstabsregelung gleichzeitig  zur Gesamtungültigkeit der Satzung führen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Berufung eingelegt werden, über die dann das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu entscheiden hätte.

 
  - - - -  
 

Hier finden Sie das Urteil: