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22.11.2008 von admin.
Die Lange Straße in Hooksiel soll ganzjährig zur Fußgängerzone werden. Dafür plädierte der Wangerländer Ausschuss für Wegebau in seiner jüngsten Sitzung. „Der Fachausschuss war sich aufgrund der positiven Reaktionen auf die Versuchsphase nach kurzer Diskussion darüber einig“, teilte Bürgermeister Harald Hinrichs mit. Nun soll der Rat, der am 16. Dezember tagt, einen entsprechenden Beschluss fassen.
Die Lange Straße war im Juli und August zur Hauptferienzeit probeweise zwischen Viethstraße und Altendeich als Fußgängerzone ausgewiesen worden. Der Verkehr durch Hooksiel floss dabei allein über die Nee Straat.
Bereits im Rahmen der Ortssanierung war die Idee, die schöne Dorfstraße für den Verkehr zu sperren und so Hooksiel für Besucher noch attraktiver zu machen, diskutiert worden. Im Dorf herrschen dazu unterschiedliche Ansichten von zeitweiser Sperrung über Einbahnstraßenregelung bis zur Ausweisung als Spielstraße.
„Die ganzjährige Sperrung der Langen Straße ist die schlechteste aller Lösungen“, sagte Almut Janssen, Vorsitzende des Vereins Handel, Handwerk und Gewerbe. Sie plädiert für die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone, wo Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.
„Viele Gewerbetreibende an der Langen Straße leben davon, dass Kunden vor die Ladentür vorfahren und schnell anhalten können“, sagt sie. Die Ladeninhaber befürchten nun, dass ihnen die Kunden wegbleiben. „Vor allem im Winter sind die Leute sehr bequem – dann wird die Lange Straße eine tote Straße“, befürchtet Almut Janssen. Bedenken hat sie auch, wie die künftige Zulieferung geregelt werden soll: „Wie soll man Laster be- und entladen, wenn überall Blumenkübel das Durchkommen verhindern“, fragt sie.
Dazu meint nordseewochen: ein Sperrung in den Hauptferienzeiten, macht die Straße auf jeden Fall interessanter für Urlaubsgäste. Warum sie im Winter voll gesperrt sein soll, erschließt sich nicht so ganz. Eine weitere Lösung könnte auch sein, die Straße, auch in den Ferienzeiten, nur Vormittags für den Verkehr frei zu geben und ab Nachmittags ausschließlich den Fußgängern vorzubehalten.
Da an dieser Straße nicht nur Gastronomie, sondern auch Handel betrieben wird, muß selbstverständlich an jede Existenz gedacht werden. Begründetet Einschränkungen des Durchfahrtsverbotes sollten genauso bedacht werden, wie die Freiheit der Eltern, die Ihre Kinder einfach mal laufen lassen können.
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